Warum das Registered Office für die Gründung und Führung einer irischen Limited so wichtig ist

Unternehmen mit Firmensitz in Irland profitieren von den äußerst attraktiven Steuersätzen auf der grünen Insel. Mit einer Körperschaftssteuer von gerade einmal 12,5 Prozent gilt Irland als Steueroase in der EU. Die Gründung einer irischen Limited (Ltd) stellt deshalb eine ebenso günstige wie beliebte Möglichkeit dar, die Steuerlast eines Unternehmens zu reduzieren. Nicht nur global agierende Großkonzerne, sondern auch viele digitale Nomaden, Freelancer und andere Selbstständige nutzen diese Option bereits, um ihre Gewinne zu maximieren.

Um in den vollen Genuss aller Vorteile einer irischen Limited zu kommen, sind bei der Gründung der Ltd Company jedoch einige grundlegende Faktoren zu beachten. Erfahrene Gründungsprofis wie DPinter verfügen über eine umfangreiche Expertise in der Gründung von Unternehmen im Ausland. Sie bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die alle mit der Einrichtung einer irischen Limited verbundenen Herausforderungen und Aufgaben umfassen und eine schnelle und bequeme Gründung ermöglichen.

Das registered Office – die offizielle Firmenanschrift einer irischen Limited

Einer der wichtigsten Punkte bei der Gründung einer irischen Limited Company ist die Einrichtung eines registered Office. Ohne dieses ist die Etablierung einer Ltd nicht möglich. Das registered Office ist der offizielle Sitz des Unternehmens in Irland und damit eine grundlegende Voraussetzung zur Gründung einer Limited.

Um als registered Office anerkannt zu werden, muss die Geschäftsadresse einige wichtige Bedingungen erfüllen. Welche gesetzlichen Voraussetzungen das sind, ist im Companies Act 2014 festgeschrieben. Danach muss die Geschäftsadresse ein physisches Büro sein. Es ist nicht möglich, lediglich einen Briefkasten als offizielle Anschrift zu nutzen oder ein virtuelles Büro einzurichten. Ein registered Office muss nicht nur jederzeit für die postalische Kommunikation mit staatlichen Stellen erreichbar, sondern während der üblichen Geschäftszeiten auch öffentlich zugänglich sein.

Firmendokumente müssen jederzeit vor Ort einsehbar sein

Insbesondere muss sichergestellt sein, dass wichtige Dokumente, wie etwa Steuerbescheide, Gerichtsurteile oder Einträge ins Handelsregister, problemlos zugestellt werden können. Darüber hinaus ist die Firma auch verpflichtet, an der angegebenen Adresse alle relevanten Unterlagen vorzuhalten. Das Register der Direktoren und Mitglieder der Ltd muss ebenso auf Verlangen vor Ort einsehbar sein, wie das Register der Eigentümer und andere Dokumente.

Darüber hinaus ist die Registrierung der Adresse beim für die Verwaltung des irischen Handelsregisters zuständigen Companies Registration Office (CRO) erforderlich. Auch bei den Revenue Commissioners, bei denen Zoll und Steuerangelegenheiten bearbeitet werden, muss die Firmenadresse bereits in der Gründungsphase der Limited registriert werden. Kommt es später zu einer Änderung der Geschäftsanschrift, muss diese beiden Behörden fristgerecht mitgeteilt werden.

Eine feste Firmenadresse schafft Vertrauen

Neben den offiziellen Stellen dient die Adresse des registered Office natürlich auch allen Geschäftspartnern zur Kommunikation mit dem Unternehmen. Nicht nur aus organisatorischen, sondern auch aus Gründen der Seriosität und Glaubwürdigkeit sollte die Einrichtung eines registered Office als eine Maßnahme betrachtet werden, die auf Dauer angelegt ist. Ein fester Firmensitz, der über einen längeren Zeitraum unter derselben Anschrift zu erreichen ist, schafft Vertrauen bei Banken, Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartnern.

Die beim Companies Registration Office hinterlegte Firmenadresse ist auf der Webseite des CRO und bei anderen Stellen für jeden Interessierten öffentlich einsehbar. Unter dem Aspekt des Datenschutzes oder aus individuellen anderen Gründen kann diese Transparenz unter bestimmten Umständen nicht erwünscht sein. Für diesen Fall gibt es alternative, rechtlich zulässige Lösungen, die von internationalen Gründungsbüros ebenfalls angeboten werden.

Wichtige Korrespondenz muss zuverlässig weitergeleitet werden

Nach der erfolgreichen Einrichtung eines registered Office in Irland muss sichergestellt sein, dass alle für die Gründung und die Führung der Limited eingehende Briefpost und alle E-Mails zügig und zuverlässig an die vom Inhaber der Ltd angegebene Wunschadresse weitergeleitet werden. Auf die Gründung von Unternehmen im Ausland spezialisierte Unternehmen wie DPinter bieten in der Regel deshalb auch einen Büroservice an, der für eine schnelle Weiterleitung wichtiger Dokumente und Informationen sorgt. Für den reibungslosen Betriebsablauf und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen ist es unerlässlich, dass die Eigentümer der Ltd stets über alle geschäftlichen Prozesse voll umfänglich informiert sind und die in vielen offiziellen Angelegenheiten zu beachtenden Fristen eingehalten werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für ein registered Office auf einen Blick

Um die gesetzlichen Anforderungen des Companies Act 2014 zu erfüllen, muss ein registered Office einer irischen Limited verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Bedingungen noch einmal kurz auf einen Blick zusammengefasst.

1. Physisches Büro

Ein Briefkasten oder ein virtuelles Büro werden als registered Office nicht akzeptiert

2. Öffentliche Zugänglichkeit

Das Büro muss während der Geschäftszeiten besetzt und öffentlich zugänglich sein

3. Erreichbarkeit für postalische Zustellung

In einem registered Office müssen jederzeit postalische Sendungen entgegengenommen werden können

4.Vorhaltung offizieller Dokumente

Alle wichtigen Dokumente der Limited müssen vor Ort vorhanden und einsehbar sein

Zusammenfassend betrachtet ist das registered Office die zentrale Basis, an der alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden, die mit der Geschäftsführung in Irland verbunden sind.

Ohne registered Office ist eine Firmengründung in Irland nicht möglich

Die Einrichtung eines registered Office ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Gründung einer irischen Limited. Damit dieses Fundament stark und widerstandsfähig ist, empfiehlt es sich, bei allen Schritten auf dem Weg zur eigenen Limited Company in Irland auf die Erfahrung und Expertise von ausgewiesenen Gründungsprofis zu setzen. Sie kümmern sich nicht nur um eine schnelle, unkomplizierte und rechtlich einwandfreie Firmengründung, sondern auf Wunsch auch um zahlreiche weitere Aufgaben. Maßgeschneiderte Dienstleistungspakete ermöglichen es Anbietern wie DPinter, auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen.

Persönliche Beratung und Betreuung bei der Firmengründung in Irland und anderen Staaten

Wenn auch Sie in Zukunft von der niedrigen irischen Körperschaftssteuer in Höhe von nur 12,5 Prozent und den vielfältigen anderen Vorteilen einer Limited Company auf der grünen Insel profitieren möchten, dann stehen Ihnen die erfahrenen Berater von DPinter jederzeit gerne für ein unverbindliches erstes Informationsgespräch zur Verfügung.

Sie erreichen die Experten von DPinter per E-Mail oder ganz bequem über dieses Kontaktformular (Link einfügen)