Was bei der Haftung des Geschäftsführers einer irischen Limited zu beachten ist

Für viele Unternehmer, Freiberufler und digitale Nomaden stellt die Gründung einer Limited in Irland eine attraktive Alternative zu anderen Unternehmensformen dar. Sie profitieren in erster Linie von dem niedrigen Körperschaftssteuersatz in Höhe von lediglich 12,5 Prozent. Darüber hinaus gilt Irland als sicherer und renommierter Unternehmensstandort innerhalb der EU, der mit einer hervorragenden Infrastruktur punkten kann. Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Gründung einer irischen Limited betrifft jedoch die Haftung des Geschäftsführers einer Limited. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zu den rechtlichen Obliegenheiten und zur Haftung des Geschäftsführers einer irischen Limited wissen müssen.

Die Grundlagen der Haftungsbeschränkung bei einer irischen Limited

Zunächst ist festzuhalten, dass die Anteilseigner einer Limited auch in Irland nur in der Höhe für die Verpflichtungen der Gesellschaft aufkommen müssen, die ihrer Einlage entspricht. Dies gilt grundsätzlich auch für den Geschäftsführer der Limited. Auch seine Haftung ist auf den Betrag beschränkt, den er in die Gesellschaft eingebracht hat. In diesem Zusammenhang sollte festgehalten werden, dass die Gründung einer irischen Ltd bereits mit nur einem Euro Stammkapital möglich ist. Lediglich wenn dem Geschäftsführer ein schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, ist eine darüber hinaus gehende Haftung nicht ausgeschlossen. Solange sich der Geschäftsführer jedoch an geltendes Recht hält und die ihm satzungsgemäß übertragenen Befugnisse nicht überschreitet, ist eine über die Einlage hinausgehende Haftung ausgeschlossen.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten kann zur persönlichen Haftung führen

Der Geschäftsführer einer irischen Limited trägt die Verantwortung für die gesetzeskonforme Führung der Firma. Verstößt er grob fahrlässig gegen geltende Gesetze, kann er für den daraus entstehenden Schaden persönlich haftbar gemacht werden.

Um auf Fahrlässigkeit oder Unwissen begründete Fehler zu vermeiden, bieten international erfahrene Experten wie die Profis von dPinter zahlreiche Dienstleistungen an, die dazu beitragen, das Haftungsrisiko für den Geschäftsführer einer Limited signifikant zu mindern oder zu eliminieren. Sie sorgen mit ihren Dienstleistungen sowohl für eine ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung von Steuergesetzen als auch für die Beachtung von Vorschriften des Insolvenzrechtes.

Seltene Ausnahme von der Regel – die Durchgriffshaftung

Wird eine Limited jedoch nachweislich bewusst für betrügerische Geschäfte genutzt, kann der Geschäftsführer für diese zur Verantwortung gezogen werden. In einer solchen Situation hebt ein Gericht die Trennung zwischen der Limited und dem Geschäftsführer auf. Bei der sogenannten Durchgriffshaftung wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer persönlich für die illegalen Handlungen verantwortlich ist. Daraus folgt eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für den aus seinen Handlungen entstandenen Schaden. Obwohl die Durchgriffshaftung nur in sehr seltenen Fällen zur Anwendung kommt, trägt sie doch dazu bei, die hohe Reputation, die eine irische Limited bietet, zu stärken.

Verträge und Vereinbarungen ausschließlich als Vertreter der Limited abschließen

Um Haftungsrisiken auszuschließen, sollten die Geschäftsführer einer Limited stets darauf achten, Verträge und Vereinbarungen ausschließlich im Namen der Gesellschaft abzuschließen. Wird bei einem Vertragsabschluss nicht klar und deutlich darauf hingewiesen, dass der Geschäftsführer nicht im eigenen, sondern in Namen der Gesellschaft handelt, kann dies im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer begründen. Darüber hinaus hat der Geschäftsführer einer irischen Limited auch eine Verantwortung gegenüber der Ltd selbst. Verletzt er seine Pflichten durch fahrlässige oder illoyale Handlungen, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Auch um derartige Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den kompetenten Rat von Experten wie den Profis von dPinter einzuholen. Sie verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Gründung und Führung von Firmen in den unterschiedlichsten Ländern. Auf Basis dieser umfangreichen Expertise tragen sie dazu bei, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren und durch geeignete Maßnahmen für eine Haftungsprävention zu sorgen.

Compliance als Instrument zur Haftungsprävention

Der Geschäftsführer einer Firma ist maßgeblich für die Einhaltung von Verordnungen, Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben auf den unterschiedlichsten Ebenen eines Unternehmens verantwortlich. Die Beachtung von steuerrechtlichen Bestimmungen, des Arbeitsschutzgesetzes oder Vorschriften zum Datenschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Klar formulierte Richtlinien zur Compliance stärken nicht nur die rechtliche Position einer Limited. Sie sind auch ein hervorragendes Instrument zur Minimierung der persönlichen Haftung und zum Schutz der Integrität eines Geschäftsführers.

Minimierung des Haftungsrisikos durch erfahrene Experten

Mithilfe effektiver Strategien kann auch das ohnehin schon geringe Risiko der persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer irischen Limited noch weiter reduziert werden. Potenzielle Risiken resultieren in den meisten Fällen aus der Unkenntnis der rechtlichen Verpflichtungen und der Befugnisse eines Geschäftsführers. Oft fehlt den Inhabern einer Limited aber die Zeit, sich eingehend mit allen relevanten gesetzlichen Vorschriften zu beschäftigen. Umso wichtiger ist es, sich die Unterstützung von kompetenten und erfahrenen Experten wie den Profis von dPinter zu sichern. Sie verfügen nicht nur über eine hohe Expertise in der Gründung, sondern auch in der rechtskonformen Führung von Unternehmen im Ausland. Wenn Sie potenzielle Probleme proaktiv angehen und Ihr Haftungsrisiko als Geschäftsführer einer irischen Limited noch weiter reduzieren möchten, sollten Sie auf eine professionelle Unterstützung nicht verzichten.

Potenzielle Haftungsrisiken mit professioneller Hilfe ausräumen

Der Geschäftsführer einer irischen Limited ist durch die Haftungsbeschränkung dieser Unternehmensform bereits weitgehend vor einer potenziellen persönlichen Haftung geschützt. Dennoch bestehen aufgrund der großen Verantwortung, die ein Geschäftsführer im täglichen Betrieb des Unternehmens trägt, potenzielle Risiken, die in der gesetzeskonformen Führung der Geschäfte begründet sind. Die gründliche Kenntnis aller rechtlichen Vorgaben ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Die Beschäftigung mit Steuergesetzen, Arbeitsschutzrichtlinien sowie mit Vorschriften zum Datenschutz und anderen Vorgaben erfordert aber einen hohen zeitlichen und persönlichen Einsatz.

Diese Zeit fehlt den Verantwortlichen jedoch, um die Weiterentwicklung ihres Unternehmens voranzutreiben und mit innovativen Lösungen zukunftssicher aufzustellen. Um die nötige Zeit für ein entsprechendes Engagement aufbringen zu können und gleichzeitig das Risiko einer persönlichen Haftung so gering wie möglich zu gestalten, ist es äußerst empfehlenswert, auf die Unterstützung erfahrener Fachleute zurückzugreifen und ihre Hilfe bei der Führung einer irischen Limited in Anspruch zu nehmen.

Die Experten von dPinter verfügen nicht nur über eine umfassende Expertise in der Gründung von Unternehmen im Ausland, sondern auch über ein breites Repertoire an bewährten Instrumenten zur rechtskonformen Führung einer Limited in Irland und anderen Staaten. Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept, das perfekt zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt.

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