In den letzten Jahren haben viele Unternehmen entschieden, ihren Firmensitz nach Malta zu verlagern. Dies ist nicht nur auf die Schönheit des Mittelmeerlandes zurückzuführen, sondern vor allem auf die erheblichen steuerlichen Vorteile, die sich durch eine solche Standortverlagerung ergeben. Eine besonders interessante Möglichkeit für diesen Schritt ist die Gründung einer Holdinggesellschaft in Malta. In diesem Blogbeitrag werden wir die Vorteile und rechtlichen Grundlagen der Malta Holding näher beleuchten und Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gründung und die damit verbundenen Vorteile geben.
Der Aufbau der Unternehmensform
Das System einer Malta Holding besteht grundsätzlich aus zwei wesentlichen Elementen: der Malta Limited und der Malta Holding. Eine Malta Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bereits einige Vorteile für Unternehmer mit sich bringt. Die Gründung einer Malta Limited ist der erste Schritt in diesem Prozess. Diese Unternehmensform schützt die Gesellschafter durch die Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass die persönliche Haftung der Unternehmer weitgehend ausgeschlossen ist.
Die Malta Limited unterliegt zunächst einem hohen Steuersatz von rund 35 %. Dieser hohe Satz kann jedoch durch gezielte steuerliche Maßnahmen erheblich reduziert werden. Die entscheidende Phase folgt, wenn eine Malta Holding gegründet wird, die dann als Muttergesellschaft der Malta Limited agiert. Die Holdinggesellschaft selbst unterliegt in Malta keiner Besteuerung. Durch das sogenannte Tax-Return-Verfahren wird ein Großteil der gezahlten Steuern von der Malta Limited an die Malta Holding zurückgezahlt. Diese Rückerstattung reduziert den effektiven Steuersatz erheblich, der letztlich zwischen 5 und 10 Prozent liegt. Im Vergleich dazu liegt der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz in Deutschland bei etwa 20%.
Rechtliche Grundlagen der Malta Holding
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verlagerung eines Firmensitzes nach Malta sind durch verschiedene Gesetze und Richtlinien der Europäischen Union geregelt. Eine der wesentlichen Regelungen für EU-Unternehmen ist die Niederlassungsfreiheit, die es Unternehmen erlaubt, ihren Sitz innerhalb der EU frei zu wählen. Zusätzlich gelten die EU-Fusionsrichtlinie, der EU-Rechtsschutz und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie als wichtige Richtlinien, die den rechtlichen Rahmen für Unternehmensstrukturen wie Holdinggesellschaften festlegen.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und Deutschland wird sichergestellt, dass ein Unternehmen nicht in beiden Ländern gleichzeitig steuerlich veranlagt wird. Dies verhindert die doppelte Besteuerung und sorgt dafür, dass Unternehmen von den steuerlichen Vorteilen Maltas profitieren können, ohne sich über zusätzliche steuerliche Belastungen in Deutschland Sorgen machen zu müssen.
Gründung einer Malta Holding: Schritt-für-Schritt
Die Gründung einer Holdinggesellschaft in Malta erfordert eine Reihe von Formalitäten und rechtlichen Schritten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Schritte, die bei der Gründung einer Malta Holding zu beachten sind:
Vorbereitung und Planung
Bevor Sie mit der Gründung beginnen, sollten Sie eine umfassende Planung und Beratung in Anspruch nehmen. Dies umfasst die Erstellung eines detaillierten Gründungsplans und die Klärung aller rechtlichen und steuerlichen Fragen. Unsere Experten bei DPinter stehen Ihnen umfassend zur Seite und unterstützen Sie durch den gesamten Prozess.
Gründung der Malta Limited
Der erste Schritt besteht in der Gründung der Malta Limited. Diese Gesellschaftsform schützt die Unternehmer durch die Haftungsbeschränkung und dient als Grundlage für die spätere Gründung der Malta Holding. Die Malta Limited muss in Malta registriert werden und benötigt einen Direktor, der das Unternehmen leitet. Sie können über unseren Director Service bei DPinter direkt einen Direktor engagieren und sich somit um nichts weiter kümmern.
Gründung der Malta Holding
Nach der Gründung der Malta Limited folgt die Gründung der Malta Holding. Diese Holdinggesellschaft übernimmt die Anteile an der Malta Limited und wird somit deren Muttergesellschaft. Die Gründung einer Malta Holding erfolgt ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften Maltas und erfordert die Einhaltung aller formalen Anforderungen.
Steuerliche Registrierung und Steuererklärung
Nach der Gründung der Malta Holding muss sich um die steuerliche Registrierung gekümmert werden. Dazu gehört die Anmeldung beim Finanzamt und die Einreichung der erforderlichen Steuererklärungen. Die Steuererklärungen sind entscheidend, um die Rückerstattung der gezahlten Steuern durch das Tax-Return-Verfahren zu erhalten.
Vorteile der Malta Holding
Die Gründung einer Malta Holding bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die über die steuerlichen Ersparnisse hinausgehen. Einige der wichtigsten Vorteile sind:
Steuerliche Vorteile
Der wesentliche Vorteil einer Malta Holding liegt in den erheblichen steuerlichen Ersparnissen. Durch das Tax-Return-Verfahren wird ein Großteil der gezahlten Steuern zurückerstattet, was den effektiven Steuersatz auf 5 bis 10 Prozent senkt. Dies ist besonders vorteilhaft im Vergleich zu höheren Steuersätzen in anderen Ländern.
Vorteil des Doppelbesteuerungsabkommens
Zwischen Malta und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass Steuern nur in einem der beiden Länder fällig werden. Dies verhindert die doppelte Besteuerung von Einkünften und reduziert somit die Steuerlast für Unternehmen erheblich.
EU-Vorteile
Als Mitglied der Europäischen Union profitiert Malta von den Regelungen und Richtlinien, die den freien Unternehmensverkehr innerhalb der EU ermöglichen. Dies erleichtert die Gründung und Verwaltung einer Holdinggesellschaft und sorgt für rechtliche Sicherheit.
Lebensqualität in Malta
Neben den geschäftlichen Vorteilen bietet Malta auch eine hohe Lebensqualität. Das angenehme Klima, die schönen Landschaften und die vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten machen Malta zu einem attraktiven Wohnort. Dies ermöglicht es Unternehmern, Arbeit und Vergnügen miteinander zu verbinden.
Die Verlagerung des Firmensitzes nach Malta und die Gründung einer Malta Holding bieten eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, von erheblichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren und gleichzeitig von der hohen Lebensqualität des Landes zu profitieren. Durch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die sorgfältige Planung können Unternehmer die Vorteile der Malta Holding optimal nutzen und ihre Geschäftstätigkeiten erfolgreich gestalten. Wenn Sie über eine Verlagerung Ihres Firmensitzes nach Malta nachdenken, empfiehlt es sich, professionelle Beratung wie von DPinter in Anspruch zu nehmen, um alle Schritte reibungslos und erfolgreich umzusetzen.